Bei Eintritt in den Verein ist eine Aufnahmegebühr zu entrichten. Diese ist mit Beginn der Mitgliedschaft fällig. Der Mitgliedsbeitrag ist am Tage des Eintritts für die restlichen Monate des Jahres zu entrichten.
Die Höhe der Aufnahmegebühr und des monatlichen Mitgliedbeitrages wird durch die Mitgliederversammlung festgesetzt.
Derzeit beträgt die Aufnahmegebühr
für aktive Mitglieder 80 Euro
für passive Mitglieder und Jugendliche bis 18 Jahre 30 Euro
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre nur voltigieren - keine –
Die monatlichen Mitglieds-Beiträge betragen
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre nur voltigieren 2 Euro
Jugendliche unter 14 Jahren 3 Euro
Jugendliche von 14 – 17 Jahren 4,50 Euro
Mitglieder ab 18 Jahren aktiv 7,50 Euro
Mitglieder ab 18 Jahren passiv 4 Euro (Förderer und Freunde des Vereins)
Familienbeitrag 15 Euro Familie = zwei Erwachsene aktive Mitglieder und mindestens ein Kind
Mit dieser Regelung zahlen die Eltern den vollen Beitrag, Kind/Kinder sind dann bis zum Ende der Schulzeit bzw. Ausbildung beitragsfrei
- es zählt jeweils das Alter am 01. Januar –
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre nur voltigieren bedeutet, diesen Mitgliedern ist nur das Voltigieren gestattet. Wenn das Arbeiten mit dem Pferd über das Voltigieren hinausgeht, ist eine Aufnahmegebühr zu entrichten, ferner ist der monatliche Beitrag anzupassen.
Die Beiträge sind im Januar eines jeden Jahres für volle 12 Monate im Voraus zu bezahlen.