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Sommerfest 21.08.2010
Dualaktivierung 2010
   
 


Bei Eintritt in den Verein ist eine Aufnahmegebühr zu entrichten. Diese ist mit Beginn der Mitgliedschaft fällig. Der Mitgliedsbeitrag ist am Tage des Eintritts für die restlichen Monate des Jahres zu entrichten.

Die Höhe der Aufnahmegebühr und des monatlichen Mitgliedbeitrages wird durch die Mitgliederversammlung festgesetzt.

Derzeit beträgt die Aufnahmegebühr 

für aktive Mitglieder                                        80 Euro

für passive Mitglieder und
Jugendliche bis 18 Jahre                                30 Euro

Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre
nur voltigieren                                                - keine –

Die monatlichen Mitglieds-Beiträge betragen

Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre
nur voltigieren                                                  2 Euro

Jugendliche unter 14 Jahren                              3 Euro

Jugendliche von 14 – 17 Jahren                     4,50 Euro

Mitglieder ab 18 Jahren aktiv                         7,50 Euro

Mitglieder ab 18 Jahren passiv                           4 Euro
(Förderer und Freunde des Vereins)

Familienbeitrag                                              15 Euro
Familie = zwei Erwachsene aktive Mitglieder und mindestens ein Kind

Mit dieser Regelung zahlen die Eltern den vollen Beitrag, Kind/Kinder sind dann bis zum Ende der Schulzeit bzw. Ausbildung beitragsfrei

- es zählt jeweils das Alter am 01. Januar –

Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre nur voltigieren bedeutet, diesen Mitgliedern ist nur das Voltigieren gestattet. Wenn das Arbeiten mit dem Pferd über das Voltigieren hinausgeht, ist eine Aufnahmegebühr zu entrichten, ferner ist der monatliche Beitrag anzupassen.

Die Beiträge sind im Januar eines jeden Jahres für volle 12 Monate im Voraus zu bezahlen.